Herzlich Willkommen bei der Südsachsen Netz GmbH.: Netzzugang: Netzentgelte
Netzentgelte
Mit Beschluss vom 17.12.2008 hat die Bundesnetzagentur für die Südsachsen Netz GmbH die Erlösobergrenze für die Kalenderjahre 2009 bis 2012 festgelegt. Gemäß § 17 ARegV erfolgt zum 1. Januar eines Kalenderjahres eine Anpassung der Netzentgelte.
Die Südsachsen Netz GmbH hat gegen die Festlegung der Bundesnetzagentur zur Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen vom 17.12.2008 Beschwerde eingelegt. Das Beschwerdeverfahren vor dem OLG Düsseldorf dauert noch an. Wann mit einer Beendigung gerechnet werden kann, ist derzeit nicht abschätzbar. Ebenfalls ist derzeit nicht abzuschätzen, wie sich dieses Verfahren auf die Höhe der Netzentgelte auswirkt.
Die Netzentgelte werden gemäß nachfolgenden Preisblättern berechnet:
| Download | Art / Größe |
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| Netzentgelte Südsachsen Netz GmbH incl. Netzentgelte vorgelagerter Netze gültig ab 01.01.2012 | PDF | 99.66 kB |
| Netzentgelte Südsachsen Netz GmbH incl. Netzentgelte vorgelagerter Netze gültig ab 01.01.2011 | PDF | 54.1 kB |
| Netzentgelte Südsachsen Netz GmbH incl. Netzentgelte vorgelagerter Netze gültig ab 01.01.2010 | PDF | 61.05 kB |
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