Wichtiges auf einen Klick

Unsere Entgelt- und Zahlungsbedingungen (Anlage 4 Lieferantenrahmenvertrag):


Gesetzliche Grundlagen

Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV)

Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgaben-verordnung - KAV)

Herzlich Willkommen bei der Südsachsen Netz GmbH.: Netzzugang: Netzentgelte

Netzentgelte

Mit Beschluss vom 17.12.2008 hat die Bundesnetzagentur für die Südsachsen Netz GmbH die Erlösobergrenze für die Kalenderjahre 2009 bis 2012 festgelegt. Gemäß § 17 ARegV erfolgt zum 1. Januar eines Kalenderjahres eine Anpassung der Netzentgelte.

Die Südsachsen Netz GmbH hat gegen die Festlegung der Bundesnetzagentur zur Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen vom 17.12.2008 Beschwerde eingelegt. Das Beschwerdeverfahren vor dem OLG Düsseldorf dauert noch an. Wann mit einer Beendigung gerechnet werden kann, ist derzeit nicht abschätzbar. Ebenfalls ist derzeit nicht abzuschätzen, wie sich dieses Verfahren auf die Höhe der Netzentgelte auswirkt.

Die Netzentgelte werden gemäß nachfolgenden Preisblättern berechnet:


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Netzentgelte Südsachsen Netz GmbH incl. Netzentgelte vorgelagerter Netze gültig ab 01.01.2012 PDF | 99.66 kB
Netzentgelte Südsachsen Netz GmbH incl. Netzentgelte vorgelagerter Netze gültig ab 01.01.2011 PDF | 54.1 kB
Netzentgelte Südsachsen Netz GmbH incl. Netzentgelte vorgelagerter Netze gültig ab 01.01.2010 PDF | 61.05 kB

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