Gesetzliche Grundlagen

Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung (MessZV)

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Messzugang

Durch das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb erfolgt eine vollständige Liberalisierung der Bereiche Messstellenbetrieb und Messung.

Mit der am 09.09.2010 in Kraft getretenen Festlegung der Bundesnetzagentur zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens (BK6-09-034 und BK7-09-001) hat die Bundesnetzagentur erstmalig standardisierte Verträge vorgegeben.
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Messrahmenvertrag PDF | 79.62 kB
Messstellenrahmenvertrag PDF | 108.21 kB
Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen PDF | 78.47 kB

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