Gesetzliche Grundlagen

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungs-verordnung - GasGVV)

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Grundversorger

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde der Grundversorger am 01.07.2009 für die nächsten 3 Kalenderjahre bestimmt und die Feststellung der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitgeteilt.

Der Grundversorger im Netzgebiet der Südsachsen Netz GmbH ist für die Jahre 2001 - 2012 die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG.

eins ist seit 25.08.2010 Gesamtrechtsnachfolgerin der Erdgas Südsachsen GmbH.